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Impressum

Herausgeber:

Manuela Niemann

Am Wasserturm 28

D-74427 Fichtenberg

0174 / 315 61 07

 

 

 

Haftungsausschluß

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Sämtliche Bilder auf dieser Homepage stehen unter Copyright und dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis von mir kopiert und verwendet werden.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen bei der Hufpflege und Akupunktur zwischen mir und meinem Kunden:

 

§1 Auftrag und Leistung

Der Auftraggeber beauftragt den Hufpfleger / Pferdeakupunkteur an einem in seinem Eigentum stehenden Huftier die Hufpflege / Akupunktur oder die Anbringung eines Hufschutzes auszuführen. Wird der Auftrag durch einen Beauftragten erteilt und gibt es keine offensichtlichen Anzeichen dass dies gegen den Willen des Eigentümers geschieht, wird dessen Einverständnis vorausgesetzt. Der Hufpfleger verpflichtet sich die von ihm angebotene Dienstleistung nach besten Wissen und Gewissen in einer Form die dem Huftier in seiner natürlichen Bestimmung gerecht wird auszuführen.

§2 Ort und Zeitpunkt

Auftraggeber und Hufpfleger / Tierakupunkteur erbringen ihre Leistung an einem von beiden Seiten bestätigten Ort und Zeitpunkt. Der Hufpfleger/Tierakupunkteur erbringt seine Leistung nur wenn der Eigentümer oder eine von ihm beauftragte Person anwesend ist. Eine Stornierung oder Änderung des Ort oder Zeitpunkt ist nur nach Bestätigung gültig. Verspätung durch unvorhersehbare Ereignisse müssen von beiden Seiten bis zu einer Dauer von 1,0 Stunden akzeptiert werden. Kann eine Leistung aus vorhergenannten Gründen nicht erbracht werden, kann ein Schadenersatz in max. Höhe  des Auftragswertes verlangt werden. Terminänderungen müssen mind. 48 Stunden vorher mitgeteilt werden.

Ein Schadensersatz wird ausgeschlossen bei einer Verhinderung durch Höhere Gewalt oder offensichtlichen Unmöglichkeit.

§3 Abnahme

Die Abnahme erfolgt sofort nach Beendigung der Arbeit durch den Eigentümer oder einer beauftragten geschäftsfähigen Person. Ist der Eigentümer oder die von ihm beauftragte Person zum Zeitpunkt der möglichen Abnahme nicht mehr anwesend oder verhindert, gilt diese als gegeben.

§4 Preise und Zahlung

Es gelten die auf der zur zeit gültigen Preisliste angegebene Preise. Etwaige Vergünstigen haben keinen Anspruch auf Dauerhaftigkeit. Die Zahlung erfolgt sofort nach der Abnahme in Bar. Eine Zahlung durch Überweisung ist nur in Sonderfällen und bei Stammkunden möglich. Diese hat binnen 10 Tagen zu erfolgen.

§5 mit der Abnahme und Zahlung endet der Werkvertrag

§6 Gewährleistung und Haftung

Der Hufpfleger übernimmt eine Gewährleistung für seine Arbeit von 14 Tagen. Er haftet nur für Schäden die in direkter und zeitlichem Zusammenhang mit seiner Arbeit stehen. Die Gewährleistung und Haftung erlischt, wenn den Empfehlungen über die Nutzung oder Haltung des Huftieres in Bezug auf den Huf nicht folgegeleistet wird, das Tier über seine natürlichen Bestimmungen hinaus belastet wird, der Schaden nicht von ihm zu vertreten ist oder auf die möglichen Folgen im voraus hingewiesen wurde. Ein Mangel muss dem Hufpfleger unverzüglich gemeldet werden. Es muss ihm einer beauftragte Person sowie der Versicherung die Möglichkeit zur Begutachtung des Schadens gegeben werden. Schadenersatz für einen Mangel kann maximal in Höhe des Auftragswertes verlangt werden. Schadenersatz für einen Schaden kann max. in Höhe der gesetzlichen Mindestsummen verlangt werden.

§ 7 Salvatorische Klausel

 Es gilt Deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nicht nötig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.  

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen bei der Hufschuhanprobe:


Zwischen dem Eigentümer oder einer ihm beauftragten Person, im folgenden Auftraggeber genannt, und Frau Manuela Niemann in Funktion als Hufpflegerin / Hufschuhspezialist wird in Folge einer beidseitigen Erklärung ein Kaufvertrag geschlossen.

§1 Auftrag und Leistung
Der Auftraggeber beauftragt den Hufpfleger / Hufschuhspezialisten an einem in seinem Eigentum stehenden Huftier die Hufschuheanprobe auszuführen. Wird der Auftrag durch einen Beauftragten erteilt und gibt es keine offensichtlichen Anzeichen dass dies gegen den Willen des Eigentümers geschieht, wird dessen Einverständnis vorausgesetzt. Der Hufpfleger verpflichtet sich die von ihm angebotene Dienstleistung nach besten Wissen und Gewissen in einer Form die dem Huftier in seiner natürlichen Bestimmung gerecht wird auszuführen.

§2 Ort und Zeitpunkt
Auftraggeber und Hufpfleger / Hufschuhspezialist erbringen ihre Leistung  an einem von beiden Seiten bestätigten Ort und Zeitpunkt. Der Hufpfleger / Hufschuhspezialist erbringt seine Leistung nur wenn der Eigentümer oder eine von ihm beauftragte Person anwesend ist. Eine Stornierung oder Änderung des Ort oder Zeitpunkt ist nur nach  Bestätigung gültig. Verspätung durch unvorhersehbare Ereignisse müssen von beiden Seiten bis zu einer Dauer von 1,0 Stunden akzeptiert werden. Kann eine Leistung aus vorhergenannten Gründen nicht erbracht werden, kann ein Schadenersatz in max. Höhe  des Auftragswertes verlangt werden. Terminänderungen müssen mind. 48 Stunden vorher mitgeteilt werden. Sollte hierdurch jedoch für mich eine Ausfallzeit entstehen, so behalte ich mir vor diese entsprechend zu berechnen.
Ein Schadensersatz wird ausgeschlossen bei einer Verhinderung durch Höhere Gewalt oder offensichtlichen Unmöglichkeit.

§3 Abnahme
Die Hufschuhe müssen vor Ort am Pferdehuf auf Passform im Freilauf geprüft werden. Die Abnahme erfolgt sofort nach Beendigung der Anprobe durch den Eigentümer oder einer beauftragten geschäftsfähigen Person. Der Eigentümer oder eine von ihm beauftragte Person muss zum Zeitpunkt der Anprobe und Abnahme anwesend sein. 

§4 Preise und Zahlung
Es gelten die auf der zur Zeit gültigen Preisliste angegebene Preise. Etwaige Vergünstigen haben keinen Anspruch auf Dauerhaftigkeit. Die Zahlung erfolgt sofort nach der Abnahme in Bar oder durch EC-Karte vor Ort. 

Bei Kunden die die Hufschuhe die passen nicht bei mir kaufen ,  verlange ich mindestens 20 % des Hufschuhverkaufspreises. Ist der Eigentümer bei der Anprobe nicht vor Ort, sondern ein von ihm Beauftragter, so muss die Ware bar bezahlt werden.

§5 Kommt es bei der Hufschuhanprobe auch zur Hufbearbeitung, so gelten bei der Hufbearbeitung AGB´s des Werkvertrages für Hufpflege von Manuela Niemann

§6 Garantie und Haftung
In der Gewährleistungsfrist behalte ich mir zunächst eine für Sie kostenlose Nachbesserung vor. Sollte es erforderlich sein, wird die Ware umgetauscht. Das Recht auf Wandlung und Minderung ist zunächst ausgeschlossen. Wird der Mangel jedoch nicht innerhalb einer angemessenen Zeit behoben, so haben Sie nach Ihrer Wahl ein Recht auf Rückgängigmachung des Kaufvertrags. Ich hafte nicht für Mängel, die infolge fehlerhafter Handhabung oder durch Fremdeinwirkung entstanden sind. Sichtbare äußere Mängel, welche nach dem Gebrauch der Ware beanstandet werden, sind vom Garantieanspruch ausgeschlossen. Auf die Hufschuhe gelten die gesetzlichen Garantieansprüche. Garantie wird nicht gegeben auf Verlust der Hufschuhe oder Defekte durch Verlust des Schuhs. Haftung für dauerhaften Halt und Passform der Schuhe kann nicht gegeben werden, auch kein Umtausch oder Rückgabe bei Verlust am Huf.

§7 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Manuela Niemann (Hufpflege-Manu). Ein Rückgaberecht gibt es nicht.

§8 ein Widerrufsrecht und Rückgaberecht wird ausgeschlossen. Es besteht maximal auf absolute Neuware, original verpackt. 

§ 9 Salvatorische Klausel
 Es gilt Deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nicht nötig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.  

 


 

Hufpflege-Manu
info@hufpflege-manu.de